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   BVerfG, 27.06.2023 - 1 BvR 2599/21   

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https://dejure.org/2023,19259
BVerfG, 27.06.2023 - 1 BvR 2599/21 (https://dejure.org/2023,19259)
BVerfG, Entscheidung vom 27.06.2023 - 1 BvR 2599/21 (https://dejure.org/2023,19259)
BVerfG, Entscheidung vom 27. Juni 2023 - 1 BvR 2599/21 (https://dejure.org/2023,19259)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Mangels Darlegung der Betroffenheit in eigenen Rechten und der Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 90 BVerfGG, § 166 Abs 2 S 1 SGB 5, § 272 Abs 1 S 1 SGB 5, § 272 Abs 1 S 2 SGB 5, § 272 Abs 1 S 3 SGB 5
    Nichtannahmebeschluss: Trägerunternehmen sogenannter nicht geöffneter Betriebskrankenkassen von Regelungen der § 272 Abs 1 S 1 bis 3 SGB V (RIS: SGB 5) idF vom 22.12.2020 nicht selbst betroffen - Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines solchen Trägerunternehmens mangels ...

  • Wolters Kluwer

    Nichtannahmebeschlus einer Verfassungsbeschwerde wegen der Zuführung von Anteilen der Finanzreserven der Krankenkassen an den Gesundheitsfonds im Jahr 2021 auch für sogenannte nicht geöffnete Betriebskrankenkassen

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nichtannahmebeschluss: Trägerunternehmen sogenannter nicht geöffneter Betriebskrankenkassen von Regelungen der § 272 Abs. 1 Satz 1 bis 3 SGB V (RIS: SGB 5) idF vom 22.12.2020 nicht selbst betroffen; Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines solchen Trägerunternehmens mangels ...

  • rechtsportal.de

    Nichtannahmebeschluss: Trägerunternehmen sogenannter nicht geöffneter Betriebskrankenkassen von Regelungen der § 272 Abs. 1 Satz 1 bis 3 SGB V (RIS: SGB 5) idF vom 22.12.2020 nicht selbst betroffen; Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines solchen Trägerunternehmens mangels ...

  • datenbank.nwb.de

    Nichtannahmebeschluss: Trägerunternehmen sogenannter nicht geöffneter Betriebskrankenkassen von Regelungen der § 272 Abs 1 S 1 bis 3 SGB V (RIS: SGB 5) idF vom 22.12.2020 nicht selbst betroffen - Rechtssatzverfassungsbeschwerde eines solchen Trägerunternehmens mangels ...

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 19.11.2021 - 1 BvR 971/21

    Schulschließungen waren nach der im April 2021 bestehenden Erkenntnis- und

    Auszug aus BVerfG, 27.06.2023 - 1 BvR 2599/21
    Die Verfassungsbeschwerde ist unzulässig, weil die Erfüllung der Voraussetzungen der eigenen, unmittelbaren und gegenwärtigen Betroffenheit in eigenen Rechten (vgl. BVerfGE 159, 355 ; stRspr) und der Rechtswegerschöpfung nicht den Begründungsanforderungen nach § 23 Abs. 1 Satz 2, § 92 BVerfGG entsprechend hinreichend konkret dargelegt worden sind.
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